Webdesign ReferenzAbschaltung Altsysteme
Alle steuerlich relevanten Daten, die digital erzeugt wurden, müssen während der Aufbewahrungsfrist in maschinell auswertbarer Form für alle drei Zugriffsarten (direkter und indirekter Systemzugriff, Datenträgerüberlassung) zur Verfügung stehen. Altsysteme formlos abzuschalten bzw. steuerlich relevante Daten zu löschen ist gemäß GoBS/GDPdU verboten.
Ist eine neue Unternehmensstruktur entstanden, wurden Unternehmen gekauft oder verkauft oder kam es zu Systemwechseln, so werden bestimmte Systeme oft nicht mehr genutzt. Sie werden zu Altsystemen.
Wie begegnen Sie dem Prüfer, wenn er Daten aus Ihrer Finanz-, Lohn-, Anlagenbuchhaltung oder Warenwirtschaft einsehen möchte? Wie gehen Sie mit steuerlich relevanten Vorsystemen wie Zeiterfassung etc. um?
Die GDPdU überlassen es dem Prüfer, über welchen der drei Zugriffe er prüfen möchte.
Der Zugriff kann somit nicht allein auf die Datenträgerüberlassung beschränkt werden.
Projektdetails
- KUNDE
AvenDATA GmbH - LEISTUNGEN
Konzeption, Design, Programmierung - TECHNIK
XHTML / CSS / JAVA SCRIPT - ONLINE SEIT
April 2010 - PROJEKT ANSEHEN
www.abschaltung-altsysteme.de
Kundenmeinungen
"Der Relaunch unserer Homepage wurde von Ventzke Media hochprofessionell umgesetzt und mit vielen zusätzlichen Ideen aufgewertet. Die Funktionalität und das Design entsprechen dem Stil unserer klassischen Tanzschule und präsentieren unser Angebot übersichtlich und klar. Schon nach wenigen Tagen stiegen die Zugriffszahlen..."
(Renate Hilgert, Tanzschule Finck)
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